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Mit neuer Bewertung gegen Entgeltungleichheit - G.I.B.-Veranstaltung zum EQUAL PAY DAY

Am „Equal Pay Day“, der in diesem Jahr unter dem Motto „Wertsache Arbeit“ steht, lädt die G.I.B. dazu ein, im Rahmen einer Fachtagung über Entgeltungleichheit und die Bewertung von männlicher und weiblicher Erwerbsarbeit zu diskutieren.

T 19/008

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern von andauernden 21 Prozent sind ein Hindernis für die Entwicklung von mehr und besserer Frauenerwerbstätigkeit und ein Grund für bleibende Machtunterschiede in Hierarchien von Wirtschaft und Gesellschaft.

Mit dem Entgelttransparenz- Gesetz vom Januar 2018 und den Ergebnissen eines Forschungsprojektes zu gerechteren Bewertungskriterien von Erwerbsarbeit liegen zwei neue Ansatzpunkte und Erkenntnisse vor, die im Rahmen der Fachtagung dargestellt und deren Wirkungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Die Bewertung von männlicher und weiblicher Erwerbsarbeit ist Thema des Forschungsprojektes „Comparable Worth“ des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, das Jutta Schmitz (IAQ) vorstellen wird. Im Ergebnis des Projektes wurden neue Bewertungskriterien entwickelt, die zu einer gerechteren Bewertung von sog. Frauenberufen führen können.

Das seit Januar 2018 geltende Entgelttransparenzgesetz stellt Betriebe und Betriebsräte vor neue Herausforderungen in der Informations- und Beratungsarbeit zu Entgeltfragen. Marlene Seckler, DGB NRW, wird eine Einschätzung des Gesetzes vornehmen und die von den Einzelgewerkschaften entwickelten Strategien zur Umsetzung von Entgeltgleichheit vorstellen.

Der Intendant des städtischen Theater Oberhausen, Florian Fiedler, wird im Anschluss daran erläutern, wie sie die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Ensemble umgesetzt haben. Neben dem Transfer der o.g. Informationen soll über eine Podiumsdiskussion und Arbeitsgruppen am Nachmittag erörtert und aufgezeigt werden, welche Handlungsmöglichkeiten für Beraterinnen und Berater, arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Akteure bestehen Entgeltungleichheit sichtbar zu machen und Entgeltgleichheit als Kriterium einer chancengleichheitsorientierten Unternehmenspolitik händelbar zu machen. Dazu werden in Arbeitsgruppen Leitfäden, der Entgeltgleichheits-Check u. a. Arbeitshilfen vorgestellt.

Die Veranstaltung richtet sich an arbeitsmarktpolitische Akteure in NRW, Betriebsräte und Personalverantwortliche aus Unternehmen, Regionalagenturen, Kompetenzzentren Frau und Beruf, Gleichstellungsstellen, Beraterinnen/Berater, Vermittlerinnen/Vermittler aus Jobcentern und Arbeitsagenturen.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Gespräch, Podiumsdiskussion und Arbeitsgruppen
Zielgruppen Arbeitsmarktpolitische Akteure in NRW, Betriebsräte, Personalverantwortliche aus Unternehmen, Gleichstellungsstellen, Regionalagenturen, Kompetenzzentren Frau und Beruf, Beraterinnen/Berater
Veranstaltungsleitung Karin Linde, Katja Sträde, Arnold Kratz, G.I.B.
Referent/in Jutta Schmitz, Institut Arbeit und Qualifikation
Marlene Seckler, DGB NRW
Florian Fiedler, Theater Oberhausen
Sengül Ersan, Kreis Unna
Veranstaltungsort Mercure Hotel Messe und Kongress Westfalenhallen, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
Termin 18.03.2019
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Zeitplan

Der Tagesablauf steht hier zur Verfügung.

Veranstaltungsnummer T 19/008
max. Teilnehmerzahl 100
Anmeldefrist 11.03.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie hier.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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