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Grundlegende Einführung in das Arbeitsrecht I

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen.

F 19/088

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Arbeitsministerium NRW plant den Aufbau eines landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung, dem auch die Erwerbslosenberatungsstellen angehören sollen.

Damit erweitert sich nicht nur das Beratungsportfolio der Beratungsstellen, sondern es kommen auch weitere Zielgruppen mit anderen Problemkonstellationen hinzu.

Zur arbeitsrechtlichen Unterstützung bietet die G.I.B. deshalb diese grundlegende Einführungsveranstaltung in das Arbeitsrecht mit folgenden Schwerpunkten an:

  • Grundlagen und Inhalte von Arbeitsverträgen
  • besondere Arbeitsverhältnisse (Teilzeit und Befristung, Leiharbeit und Werkverträge, Probearbeit, Minijob)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abmahnung, Beendigungsarten und Fristen, Weiterbeschäftigungsansprüche)
  • Regelungen zur Arbeitszeit (Überstunden, Urlaub, Urlaubsansprüche)
  • Krankheit und Entgeltfortzahlungsanspruch
  • Tarifrecht

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallbesprechung
Zielgruppen Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Rechtsanwalt Klaus Salemka Fachanwalt für Arbeitsrecht, Moers
Veranstaltungsort GHOTEL hotel & living Essen, Hachestr. 63, 45127 Essen
Termin 20.11.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/088
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 14.11.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.