G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Home / Service / Veranstaltungen /

Infoveranstaltung 9. SGB II Änderungsgesetz

Infoveranstaltung zum 9. SGB II-Änderungsgesetz und mögliche Auswirkungen auf ESF-Landesprogramme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.

W 17/009

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Zum 01.08.2016 ist das 9. SGB II-Änderungsgesetz zum großen Teil in Kraft getreten. Damit ist ein längerer Gesetzgebungsprozess, der bereits im Jahr 2012 begonnen hat, abgeschlossen. Ziel des so genannten Rechtsvereinfachungsgesetzes ist es, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten und sich die von den Jobcentern anzuwendenden Vorschriften vereinfachen.

Neben der Vorstellung ausgewählter Änderungen werden auch deren mögliche Auswirkungen auf die ESF-Landesprogramme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales diskutiert.

Der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist dabei besonders wichtig, um eingetretene und sich abzeichnende Veränderungen im Arbeitsfeld der Regionalagenturen zu reflektieren.

Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

 

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Zielgruppen Mitarbeiter/-innen der Regionalagenturen NRW
Veranstaltungsleitung Katja Sträde, G.I.B.
Referent/in Anne Gollenbeck, G.I.B.
Veranstaltungsort G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 26238 Bottrop
Termin 18.01.2017
von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 17/009
max. Teilnehmerzahl 25
Anmeldefrist 13.01.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.