Infoveranstaltung 9. SGB II Änderungsgesetz
W 17/009
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Zum 01.08.2016 ist das 9. SGB II-Änderungsgesetz zum großen Teil in Kraft getreten. Damit ist ein längerer Gesetzgebungsprozess, der bereits im Jahr 2012 begonnen hat, abgeschlossen. Ziel des so genannten Rechtsvereinfachungsgesetzes ist es, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten und sich die von den Jobcentern anzuwendenden Vorschriften vereinfachen.
Neben der Vorstellung ausgewählter Änderungen werden auch deren mögliche Auswirkungen auf die ESF-Landesprogramme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales diskutiert.
Der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist dabei besonders wichtig, um eingetretene und sich abzeichnende Veränderungen im Arbeitsfeld der Regionalagenturen zu reflektieren.
Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit |
Zielgruppen | Mitarbeiter/-innen der Regionalagenturen NRW |
Veranstaltungsleitung | Katja Sträde, G.I.B. |
Referent/in | Anne Gollenbeck, G.I.B. |
Veranstaltungsort | G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 26238 Bottrop |
Termin |
18.01.2017
von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | W 17/009 |
max. Teilnehmerzahl | 25 |
Anmeldefrist | 13.01.2017 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.