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Interkulturelles Sensibilisierungstraining

Die G.I.B. bietet ein interkulturelles Sensibilisierungstraining für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW an. Es findet statt im Rahmen des IQ Projekts "Interkulturelle Kompetenzentwicklung und interkulturelle Öffnung in JC und Bereichen der Arbeitsverwaltung".

F 19/047

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Grundlagenfortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW

Im Vordergrund stehen der Aufbau und die Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung interkultureller Orientierung in der Beratungsarbeit.

Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Wahrnehmung von interkulturellen Unterschieden zu sensibilisieren und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, interkulturelle Überschneidungssituationen positiv gestalten zu können.

Zu den zentralen Inhalten des eintägigen Interkulturellen Sensibilisierungstrainings gehören folgende Themen:

  • Unterschiede wahrnehmen
  • Abgrenzung und Ausgrenzung
  • relevante Arbeitsbegriffe
  • Werte-Regeln-Normen
  • kulturelle Konzepte der Alltagsbewältigung
  • Migration
  • interkulturelle Kommunikation

Die G.I.B. bietet diese Fortbildung im Rahmen des bundesfinanzierten Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung" an.


Daten der Veranstaltung

Methoden Fachinputs, interaktive Übungen, Austausch im Plenum
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW
Veranstaltungsleitung Sarah Bellan, Hyra Sutaj, G.I.B.
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 20.05.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/047
max. Teilnehmerzahl 16
Anmeldefrist 09.05.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie hier.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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