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Interkulturelles Sensibilisierungstraining

Im Vordergrund der eintägigen IQ Schulung stehen der Aufbau und die Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen.

F 19/061

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die G.I.B. mbH führt seit dem 01.01.2015 das IQ Projekt „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und interkulturelle Öffnung in Jobcentern und Bereichen der Arbeitsverwaltung in NRW“ durch.

Ziele und gewünschte Wirkungen des IQ Angebots sind insbesondere die Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in und die Unterstützung interkultureller Orientierung in der Beratungsarbeit.

Ziel dieser Schulung ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Wahrnehmung von interkulturellen Unterschieden zu sensibilisieren und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, interkulturelle Überschneidungssituationen positiv gestalten zu können.

Zu den zentralen Inhalten des Interkulturellen Sensibilisierungstrainings gehören:

  • Unterschiede wahrnehmen
  • Abgrenzung und Ausgrenzung
  • relevante Arbeitsbegriffe
  • Werte-Regeln-Normen
  • kulturelle Konzepte der Alltagsbewältigung
  • Migration
  • interkulturelle Kommunikation

Die G.I.B. bietet diese Fortbildung im Rahmen des bundesfinanzierten Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung" an.


Daten der Veranstaltung

Methoden Inputs, Übungen, Austausch im Plenum
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW
Veranstaltungsleitung Sarah Bellan, Hyra Sutaj, G.I.B.
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 08.07.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/061
max. Teilnehmerzahl 18
Anmeldefrist 27.06.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie hier.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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