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KAoA-Einführungsfortbildung für neue Mitarbeitende in den Kommunalen Koordinierungsstellen

Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeitende der Kommunalen Koordinierungsstellen und führt ein in die Ziele und Inhalte des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)".

F 23/051

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeitende der Kommunalen Koordinierungsstellen und führt ein in die Ziele und Inhalte des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)".

In der ganztägigen Veranstaltung werden die Teilnehmenden die Hintergründe der Entstehung des Gesamtkonzepts KAoA kennenlernen, eine Einführung in die Inhalte und Handlungsfelder des Landesvorhabens erhalten, Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstellen auf Basis des Konzepts ableiten und sich mit der Funktion der Kommunalen Koordinierung als Verantwortungsgemeinschaft auseinandersetzen und mit den Angeboten der fachlichen Begleitung durch die G.I.B. vertraut gemacht.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fachinputs, strukturierter Erfahrungsaustausch, Bearbeitung praxisorientierter Aufgabenstellungen
Zielgruppen Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeitende der Kommunalen Koordinierungsstellen.
Veranstaltungsleitung Katharina Küpper-Schreiber und Maximiliane Berger, G.I.B. NRW
Veranstaltungsort G.I.B. NRW, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 13.07.2023
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 23/051
max. Teilnehmerzahl 17
Anmeldefrist 23.06.2023
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.