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Kollegiale Fallberatung 2. Treffen Juni 2017

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Kolleginnen und Kollegen der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 17/076

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im April 2017 hat das 1. Treffen zur kollegialen Fallberatung in der G.I.B. stattgefunden. In Absprache mit den Teilnehmenden und der Referentin Frau Ina Thomas möchten wir dieses Format als regelmäßiges Angebot für interessierte Beraterinnen und Berater etablieren. Zu einem zweiten Treffen laden wir deshalb ganz herzlich ein!

Mit dem Angebot möchten wir Ihnen/euch die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit interessierten Kolleginnen und Kollegen eigene Praxisfälle unter juristischer Anleitung zu besprechen und verschiedene Lösungsansätze zu erarbeiten. Daneben wird Frau Thomas aktuelle und für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.

Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle im Vorfeld kurz skizziert in einer Mail
(a.gollenbeck@gib.nrw.de) oder telefonisch (Anne Gollenbeck: 02041 767251) mitzuteilen.

Herzlichen Dank!


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fallarbeit mit Erarbeitung von konkreten Lösungsmöglichkeiten unter juristischer Begleitung
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Ina Thomas, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 27.06.2017
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 17/076
max. Teilnehmerzahl 12
Anmeldefrist 20.06.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.