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Kollegiale Fallberatung Arbeitsrechtliche Fragen

Die Veranstaltung richtet sich an die Beratungsstellen Arbeit NRW und an die Beratungsprojekte im landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung.

F 23/012

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im Rahmen dieser Kollegialen Fallberatung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen soll den Berater*innen aus dem landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Praxisbeispiele im Kreis der Kolleg*innen zu besprechen sowie unter juristischer Anleitung Lösungsansätze zu erarbeiten.

Zur inhaltlichen Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle im Vorfeld bis zum 24.02.2023 kurz in einer Mail zu skizzieren. Mailadressen: Michaela Kohls (m.kohls@gib.nrw.de) oder Helmut Kleinen (h.kleinen@gib.nrw.de).

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung.

Den Link zur Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fallarbeit mit Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten unter juristischer Begleitung
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstelle Arbeit NRW und die Partner des landesweiten
Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung NRW.
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW
Referent/in Rechtsanwalt Klaus Körner, Aktion Würde und Gerechtigkeit e.V.
Veranstaltungsort Online
Termin 23.03.2023
von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 23/012
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 24.02.2023
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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