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Kollegiale Fallberatung - Sozialrechtliche Fragen I/2023

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit.

F 23/025

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung wird den Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit die Möglichkeit gegeben, ihre eigenen Praxisbeispiele im Kreis der Kolleg*innen zu besprechen sowie unter juristischer Anleitung verschiedene Lösungsansätze zu erarbeiten. Darüber hinaus wird Frau Rechtsanwältin Ina Thomas für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.

Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle und Fragestellungen im Vorfeld kurz skizziert in einer Mail bis zum 08.03.2023 an Helmut Kleinen (h.kleinen@gib.nrw.de) oder Michaela Kohls (m.kohls@gib.nrw.de) mitzuteilen. Den Zugangslink zu dieser Onlineveranstaltung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist deshalb nicht möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW
Referent/in Rechtsanwältin Ina Thomas, Iserlohn
Veranstaltungsort Online
Termin 31.03.2023
von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 23/025
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 08.03.2023
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.