Kollegiale Fallberatung - Sozialrechtliche Fragen II/2023
F 23/026
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung wird den Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit die Möglichkeit gegeben, ihre eigenen Praxisbeispiele im Kreis der Kolleg*innen zu besprechen sowie unter juristischer Anleitung verschiedene Lösungsansätze zu erabeiten. Darüber hinaus wird Rechtsanwältin Ina Thomas für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.
Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle im Vorfeld kurz skizziert in einer Mail bis zum 26.05.2023 an Michaela Kohls (m.kohls@gib.nrw.de) oder Helmut Kleinen (h.kleinen@gib.nrw.de) mitzuteilen.
Die Veranstaltung findet in Präsenz bei der G.I.B. mbH in Bottrop statt. Eine Anreise ist ab 09:30 Uhr möglich.
Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion, Fallarbeit |
Zielgruppen | Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW, insbesondere neue Berater*innen |
Veranstaltungsleitung | Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW |
Referent/in | Rechtsanwältin Ina Thomas, Iserlohn |
Veranstaltungsort | G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop |
Termin |
16.06.2023
von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 23/026 |
max. Teilnehmerzahl | 24 |
Anmeldefrist | 26.05.2023 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.