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Kollegiale Fallbesprechung - I/2018

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 18/049

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die im Jahr 2017 begonnenen Treffen zur kollegialen Fallberatung möchten wir auch im Jahr 2018 fortsetzen. Wie auch im letzten Jahr steht uns weiterhin Rechtsanwältin Ina Thomas mit juristischem Rat unterstützend zur Seite.

Mit dem Angebot möchten wir Ihnen/euch die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit interessierten Kolleginnen und Kollegen eigene Praxisfälle unter juristischer Anleitung zu besprechen und verschiedene Lösungsansätze zu erarbeiten. Daneben wird Ina Thomas aktuelle und für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.

Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle im Vorfeld kurz skizziert in einer Mail (a.gollenbeck@gib.nrw.de) oder telefonisch (Anne Gollenbeck: 02041 767-251) mitzuteilen.

Herzlichen Dank!


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fallarbeit mit Erarbeitung von konkreten Lösungsmöglichkeiten unter juristischer Begleitung
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Ina Thomas, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 03.07.2018
von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 18/049
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 25.06.2018
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.