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Grundlagenschulung – Leiharbeit und Werkverträge II

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen.

F 20/029

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Arbeitsministerium NRW plant den Aufbau eines landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung, dem auch die Erwerbslosenberatungsstellen angehören sollen. Damit erweitert sich nicht nur das Beratungsportfolio der Beratungsstellen, sondern es kommen auch weitere Zielgruppen mit anderen Problemkonstellationen hinzu.

Zur Unterstützung bietet die G.I.B. in Zusammenarbeit mit der Service Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag für Nordrhein-Westfalen eine Grundlagenschulung zu Leiharbeit und Werkverträgen an.

Folgende Schwerpunkte werden dabei berücksichtigt:

  • rechtliche Rahmenbedingungen für Leiharbeitnehmende und für Verleiher und Entleiher
  • arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen
  • Arbeitsvertag und Tarifrecht
  • Abgrenzung Leiharbeit und Werkverträge
  • Handlungsmöglichkeiten bei Rechtsverstößen

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Zielgruppen Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, Helmut Kleinen, G.I.B.
Referent/in Katja Köhler, Christian Menz, Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge Düsseldorf
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 11.03.2020
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 20/029
max. Teilnehmerzahl 21
Anmeldefrist 04.03.2020
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.