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Online - LIu!-Einstiegsseminar

Das Einstiegsseminar richtet sich an Personen und Unternehmen, die die Gründung eines Inklusionsunternehmens oder einer Inklusionsabteilung erwägen und sich mit den ersten Grundlagen der Förderung und der betriebswirtschaftlichen Planung vertraut machen wollen.

F 22/015

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Inklusionsbetriebe haben sich zur Integration schwerbehinderter Menschen als besonders geeignet erwiesen. Sie können als unternehmensinterne Abteilungen oder als Unternehmen in eigener Rechtsform betrieben werden.

Mit dem Landesprogramm „Integration unternehmen!“ unterstützt das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in bestehenden und neuen Inklusionsbetrieben.

Inklusionsbetriebe unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen und müssen deshalb solide geplant und geführt werden.

Das Einstiegsseminar richtet sich an Interessierte, die die Gründung eines Inklusionsunternehmens oder einer -abteilung erwägen und sich mit den Grundlagen der Förderung ersten Planungsschritten vertraut machen wollen.

Inhalte des Seminars sind:

  • Definition von Inklusionsbetrieben
  • Grundlagen der Förderung
  • Zielgruppe des § 215 SGB IX
  • Anforderungen an ein Erstkonzept
  • Informations- und Beratungswege

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Inputs, Diskussionen, Fragerunden
Zielgruppen Die Veranstaltung richtet sich an Personen, Einrichtungen und Unternehmen, die die Gründungeines Inklusionsunternehmens oder einer Inklusionsabteilung erwägen.
Veranstaltungsleitung Helmut Kleinen, Benedikt Willautzkat , G.I.B.
Veranstaltungsort Online-Seminar
Termin 17.03.2022
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 22/015
max. Teilnehmerzahl 17
Anmeldefrist 11.03.2022
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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