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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist wirtschaftlicher und flexibler als der Minijob

Die Fortbildung am 25. Januar 2017 schärft den Blick auf die betrieblichen Vorteile der Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Teil- oder Vollzeitbeschäftigung.

F 17/007

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Beschäftigte in Minijobs werden als Potenzial für die Fachkräftesicherung im eigenen Betrieb kaum erkannt. Hier schlummert ein ungenutztes Potenzial, wenn es um die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften geht – insbesondere im Hinblick auf den hohen Anteil an Frauen, die den Minijob häufig aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wählen und oft gut bis sehr gut ausgebildet sind.

Die Fortbildung zeigt auf, an welchen Stellen im Beratungsprozess Hinweise auf eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte zutage fördern können.

In zahlreichen Branchen sind Minijobber/-innen im Einsatz: In der Metall- und Elektroindustrie, im Handel, im Gesundheitswesen, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Logistik und in vielen anderen Branchen.

Eingesetzt als Aushilfen wird ihr Potenzial in der betrieblichen Praxis häufig unterschätzt bzw. gar nicht in den Blick genommen. Beraterinnen und Berater, die um die Vorteile sozialversicherungspflichtiger Vollzeit und Teilzeitbeschäftigung wissen, können Unternehmen zusätzliche Wettbewerbsvorteile aufzeigen und bei der Umsetzung unterstützen.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen von Minijobs
  • Betriebliche Beschäftigungspolitik – Gründe und Einsatz von Minijobs
  • Vorteile einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Unternehmen
  • Argumente, die Minijobber/-innen von einer Umwandlung überzeugen können
  • Praxisbeispiele zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Handlungshilfen für die praktische Beratungsarbeit im Betrieb

Die Fortbildung basiert u. a. auf den Ergebnissen aus zwei Projekten zur Umwandlung von Minijobs, die im Rahmen der NRW Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ durchgeführt wurden.

Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

 

Daten der Veranstaltung

Methoden Theorie-Input, Praxisbeispiele, Erfahrungsaustausch
Zielgruppen Unternehmensberaterinnen und Berater, Akteure der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
Veranstaltungsleitung Andreas Bendig, G.I.B.
Referent/in Dr. Cordula Sczesny, Soziale Innovation GmbH, Dortmund
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 25.01.2017
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 17/007
max. Teilnehmerzahl 16
Teilnahmebetrag 140,00 €

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.