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Netzwerktreffen Sozialplaner:innen NRW II/2020

Das Team Armutsbekänmpfung und Sozialplanung der G.I.B. lädt zum zweiten Netzwerktreffen für Sozialplanerinnen und Sozialplaner aus NRW ein.

W 20/054

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Team Armutsbekänmpfung und Sozialplannung der G.I.B. lädt zum zweiten Netzwerktreffen für Sozialplanerinnen und Sozialplaner aus NRW ein.

Inhaltlich möchten wir uns diesmal mit dem Thema Clusteranalyse befassen und konnten dazu Mitarbeitende aus der Klingenstadt Solingen gewinnen.

Clusteranalyse ist ein Verfahren zur Gruppierung vorgegebener Merkmale und sozial-statistischen Rahmenbedingungen, erleichtert so die Analyse der sozialen Lebenslagen und die Einordnung von
Sozialräumen.

Aufgrund des Themas besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Kollegin oder einen Kollegen aus der
Statistik/Statistikabteilung/Amt für Statistik mitbringen, um den Austausch zwischen den Fachbereichen oder Ämtern anzuregen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem angehängten Programm.

Am Nachmittag wird es für Sozialplanerinnen und Sozialplaner, die Teil der Förderung des Landesprogramm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ sind, einen Transfer-Workshop unter Beteiligung des Ministeriums geben.

Sozialplanerinnen und Sozialplaner aus Kreisen haben im Anschluss, d. h. um 15 Uhr, die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen, so dass die Veranstaltung um 16:00 Uhr endet.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Workshops, Vortrag
Zielgruppen Sozialplanerinnen und Sozialplaner aus NRW
Veranstaltungsleitung Denise Anton, Ann-Kristin Reher, G.I.B.
Veranstaltungsort Schloss Berge, Adenauerallee 103, 45894 Gelsenkirchen
Termin 12.11.2020
von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 20/054
max. Teilnehmerzahl 42
Anmeldefrist 11.11.2020
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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