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Online-Veranstaltung - Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Online-Veranstaltung "Chancengleichheit am Arbeitsmarkt"

W 23/009

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im SGB II ist im §1, Abs. 2 die Gleichstellung von Männern und Frauen als durchgängig zu verfolgendes Prinzip in der Arbeitsförderung festgehalten. Die Leistungen der Grundsicherung sind hierbei auch darauf auszurichten, dass geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegengewirkt wird und Lebensverhältnisse von Familiensorgenden besondere Berücksichtigung erfahren.

Seit 2011 sind in den Jobcentern die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) für die Unterstützung und Beratung der Jobcenter zu Fragen der Gleichstellung, Frauenförderung und Vereinbarkeit zuständig. Die G.I.B. NRW bietet mit diesem Online-Format regelmäßig die Möglichkeit, dass sich die BCA der zugelassenen kommunalen Träger über gemeinsame Herausforderungen im Themenfeld austauschen. Während dieses Termins stehen die Themen "Bürgergeld – Ansprachekonzepte für Frauen" und "Lobbyarbeit für die Teilzeitberufsausbildung" im Fokus.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist deshalb nicht möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Online-Veranstaltung, Input, Austausch und Diskussion
Zielgruppen Beauftragte für Chancengleichheit der Jobcenter zkT
Veranstaltungsleitung Dr. Victoria Schnier G.I.B. NRW
Veranstaltungsort Online
Termin 17.02.2023
von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Veranstaltungsnummer W 23/009
max. Teilnehmerzahl 18
Anmeldefrist 14.02.2023
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.