Regionalforum Beschäftigtentransfer Köln
T 18/021
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Im Rahmen des AWSTG im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber mit dem §111a SGB III eine Möglichkeit geschaffen, Qualifizierungen im Rahmen von Transferprojekten durch die Arbeitsagentur wieder kofinanzieren zu lassen.
In dieser gemeinsamen Veranstaltung der Regionaldirektion Düsseldorf und der G.I.B. haben Beraterinnen und Berater von regional tätigen Transfergesellschaften und Transfer-Koordinatorinnen und Transfer-Koordinatoren der regionalen Arbeitsagenturen die Gelegenheit, miteinander die bisherige Umsetzungspraxis im Hinblick auf den §111a SGB III zu reflektieren, konkrete Vereinbarungen zur Optimierung der Kooperation zu treffen und Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Darüberhinaus möchten wir mit Ihnen
- die Transfermappe in der Praxis und
- das neu entwickelte Leitbild gute Transferberatung reflektieren.
Ein kurzer Input zur grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung und eine gemeinsame Betrachtung der Auswirkungen der digitalen Transformation auf den Arbeitsmarkt runden die Veranstaltung ab.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Input, Groß- und Kleingruppenarbeit, gemeinsame Reflektion der Arbeitsergebnisse |
Zielgruppen | Beraterinnen und Berater im Bereich Beschäftigtentransfer |
Veranstaltungsleitung | Helge Stiller, RD Düsseldorf, Susanne Marx, G.I.B. |
Veranstaltungsort | Agentur für Arbeit Köln, Butzweilerhofallee 1, 50829 Köln, großer Sitzungssaal |
Termin |
06.09.2018
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | T 18/021 |
max. Teilnehmerzahl | 50 |
Anmeldefrist | 30.08.2018 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.