ABGESAGT - Train-the-Trainer-Grundlagenfortbildung Interkulturelle Kompetenz 2020
F 20/032
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die Veranstaltung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die G.I.B. mbH führt seit dem 01.01.2015 das IQ Projekt „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und interkulturelle Öffnung in Jobcentern und Bereichen der Arbeitsverwaltung in NRW“ durch.
Ziele und gewünschte Wirkungen des IQ Angebots sind insbesondere die Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Förderung interkultureller Orientierung in der Beratungsarbeit. Hierzu werden verschiedene Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten.
Das Projekt der G.I.B. wird im Rahmen des bundesfinanzierten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durchgeführt.
In diesem Rahmen bietet die G.I.B. Train-the-Trainer-Fortbildungen an, in denen Mitarbeitende aus Jobcentern und Arbeitsagenturen zu Interkulturellen Trainerinnen und Trainern ausgebildet werden.
Ziel ist es, anschließend im Trainertandem interkulturelle Kompetenztrainings für die eigenen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, um so deren interkulturelle Beratungskompetenz nachhaltig zu fördern.
Die Fortbildung umfasst fünf Module (jeweils eintägig, von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr). Die Teilnahme an allen fünf Modulen ist für den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung verpflichtend.
23.04.2020, Modul 1: Diversity
Im ersten Modul bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Basiswissen zu dem Begriff „Diversity“ vermittelt. Was bedeutet er genau und wie kann Diversity in einer Gesellschaft gelebt und umgesetzt werden? Die angehenden Trainerinnen und Trainer setzen sich außerdem in Form von Übungen und Input mit Stereotypen, Vorurteilen und Kategorisierungen sowie mit dem Erleben von Ausgrenzung und Diskriminierung auseinander.
28.05.2020, Modul 2: Interkulturelle Kompetenz
Im zweiten Modul werden die Begriffe „Kultur“ und „Interkulturalität“ näher in den Blick genommen. Was ist eigentlich Kultur, wie funktioniert Wahrnehmung und was genau muss man sich unter Interkulturalität vorstellen? Das Modul „Interkulturelle Kompetenz“ dient somit der Sensibilisierung für interkulturelle Herausforderungen sowie der Stärkung der persönlichen interkulturellen Handlungskompetenz.
24.06.2020, Modul 3: Konfliktmanagement
Im dritten Modul werden die Teilnehmenden für das Themenfeld „Konflikt“ sensibilisiert, sowohl im Hinblick auf eine interkulturelle Beratungssituation als auch auf die spätere Tätigkeit als Trainerin oder Trainer. Es werden Konfliktdefinitionen, Konfliktarten sowie Entstehen und Verlauf von Konfliktdynamiken behandelt. Außerdem werden gemeinsam Lösungen und Strategien für den Umgang mit Konflikten in späteren eigenen Trainings erarbeitet.
06.08.2020, Modul 4: Praxistransfer
Im vierten Modul liegt der Schwerpunkt auf dem Praxistransfer und der Bedeutung interkultureller Kompetenz in der Beratung. Anhand eigener mitgebrachter Fälle werden spezielle interkulturelle Herausforderungen thematisiert und im Rahmen kollegialer Beratung analysiert.
10.09.2020, Modul 5: Strukturplanerstellung
Im fünften Modul erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie ein Strukturplan für eine Schulung der eigenen Kolleginnen und Kollegen erstellt wird und welche Überlegungen zur Realisierung einer solchen Schulung wichtig sind.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Inputs, Übungen, Austausch im Plenum |
Zielgruppen | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern und Arbeitsagenturen in NRW |
Veranstaltungsleitung | Hyra Sutaj, Sarah Bellan, Natascha Borota, G.I.B. |
Veranstaltungsort | G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop |
Termin |
23.04.2020 09:00 Uhr
bis
10.09.2020 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 20/032 |
max. Teilnehmerzahl | 16 |
Anmeldefrist | 10.04.2020 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.