Treffen der Qualifizierungsanbieter mit Kommunalen Koordinierungsstellen in der Region Ruhrgebiet
T 16/025
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die G.I.B. führt in Abstimmung mit dem MAIS NRW ein Qualifizierungsvorhaben durch mit dem Ziel, die Kooperation der an KAoA beteiligten Akteure zu stärken und damit den Prozess der kommunalen Koordinierung zu unterstützen.
Die Stärkung der Kooperation der Akteure erfolgt im Rahmen von themenbezogenen Workshops, die von von der G.I.B. beauftragten Unternehmen und deren Trainerinnen und Trainern durchgeführt werden.
Die Auswahl der jeweils einzubeziehenden Trainerinnen und Trainer erfolgt durch die Kommunalen Koordinierungsstellen. Voraussetzung dafür ist die Kenntnis über deren jeweilige Leistungsprofile. Um dies sicherstellen zu können und erste Kontakte und Absprachen zu ermöglichen, werden in drei Teilregionen in NRW Veranstaltungen mit beiden beteiligten Akteuren durchgeführt.
Programmablauf:
09:30 Uhr: Begrüßungskaffee
10:00 Uhr: Begrüßung und Klärung organisatorischer Fragen
10:30 Uhr: Vorstellung der Kommunalen Koordinierungsstellen
11:05 Uhr: Pause
11:15 Uhr: Vorstellung der Qualifizierungsanbieter
13:15 Uhr: Finale Absprache
13:25 Uhr: Offener Austausch der Kommunalen
Koordinierungsstellen mit den Qualifizierungsanbietern
14:00 Uhr: Ende der Veranstaltung
Daten der Veranstaltung
Methoden | Input, Austausch im Plenum |
Zielgruppen | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen sowie Trainerinnen und Trainer der beauftragten Unternehmen |
Veranstaltungsleitung | Elisabeth Tadzidilinoff/Ulrich Schipp/Claudia Thierfelder, G.I.B. |
Veranstaltungsort | Hotel Franz, Steeler Str. 261, 45138 Essen |
Termin |
27.10.2016
von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | T 16/025 |
max. Teilnehmerzahl | 58 |
Anmeldefrist | 26.10.2016 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.