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Überblick: Ausländer, EU-Bürger und Geflüchtete im Sozialrecht der Existenzsicherung - Schwerpunkt SGB II

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 17/098

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Einen Überblick über den Status von Ausländern, EU-Bürgern und Geflüchteten im Sozialrecht zu finden und zu behalten, ist äußerst schwer. Das Tempo der Gesetzesänderungen im „Migrations-Sozialrecht“ ist so hoch, dass ein gewonnener Überblick schnell überholt ist. Einen aktuellen Überblick im Detail zu gewinnen und zu behalten, ist so gut wie ausgeschlossen.

Die Unsicherheit beginnt schon bei der Zuordnung der unterschiedlichen Gruppen von Ausländern/Migranten zu den einzelnen Sozialgesetzen der sozialen Existenzsicherung. Welche Migranten sind leistungsberechtigt im Asylbewerberleistungsgesetz, in der Sozialhilfe und Grundsicherung des Sozialgesetzbuch XII und im SGB II. Ebenso schwierig ist es, den Umfang und die Unterschiede zwischen den Leistungen dieser verschiedenen Sozialgesetzbücher zu überblicken.

Ziel der Fortbildung ist es, einen aktuellen Überblick über den Status von Ausländern im SGB II zu geben. In der Fortbildung werden überblicksartig folgende Themen behandelt:

  1. Zugangs- und Leistungsberechtigung von Ausländern (EU-Bürge, Asylbewerber, Drittstaatangehörige, Geflüchtete) in das AsylbLG., SGB XII und SGB II
  2. Übergang von dem einen in das andere Sozialleistungsrecht der Existenzsicherung
  3. Umfang und Art der Leistungen der Existenzsicherung im AsylbLG., dem SGB XII und SGB II
  4. Typische Schwierigkeiten im Antrags- und Verwaltungsverfahren bei Ausländern.

Schwer- und Ausgangspunkt der Fortbildung ist das SGB II. So wie das SGB II zum „Ausfallbürgen“ bei Arbeitslosigkeit, Niedrigverdiensten geworden ist, ist es und wird es in Zukunft in einem viel höheren Maße zum Exklusions-/Inklusionsschlüssel für Arbeitsmarkt-Zuwanderung, Armutsflucht, Migration und Flucht werden.

Einzelfallbeispiele und spezielle Fragestellungen zum Migrations-Sozialrecht im SGB II können eingebracht werden


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Jonny Bruhn-Tripp, Verfasser von Info-Schriften zum SGB II, Sozialhilferecht und Rentenrecht
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 27.09.2017
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 17/098
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 20.09.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.