G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Home / Service / Veranstaltungen /

Unterstützung der Jobcenter bei Rehapro - AK Gesundheit

Austausch zu Erfahrungen bei den Leistungsprozessen für Erwerbsfähige mit gesundheitlichen Einschränkungen. Vorstellung von Planungsskizzen zu Projekten zu Rehapro und Informationen zu Antragsverfahren und Evaluation. Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung des Arbeitskreises Gesundheit und Arbeitslosigkeit.

T 18/014

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Akteurinnen und Akteure sind eingeladenen, sich zu Erfahrungen bei den Leistungsprozessen für Erwerbsfähige mit gesundheitlichen Einschränkungen austauschen. Erste Planungsskizzen zu Rehapro werden vorgestellt werden. Expertinnen und Experten werden zu „Frühwarnsystemen“ und Teilnehmermanagement-Plattform im Partnerverbund, zur Konzeptentwicklung und zu Antragsverfahren informieren und Hinweise zur Evaluation von Modellprojekten geben.

Die Tagesordnung finden Sie hier.

Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung des Arbeitskreises Gesundheit und Arbeitslosigkeit.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Austausch, Präsentationen
Zielgruppen Jobcenter, Bereich Prävention, Gesundheitsförderung, Reha
Veranstaltungsleitung Jochen Bösel, Dr. Frank Nitzsche, G.I.B.
Referent/in Fritz Strößinger, Jobcenter Kreis Bergstraße
Martina Griese, Jobcenter Köln
Dr. Christoph Wesselmann, Jobnet.AG
Jochen Bösel, G.I.B.
Dr. Georg Worthmann, G.I.B.
Anke Dargel, Knappschaft Bahn-See
Veranstaltungsort Mercure Hotel Bochum Massenbergstr. 19 - 21, 44787 Bochum
Termin 11.04.2018
von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Veranstaltungsnummer T 18/014
max. Teilnehmerzahl 70
Anmeldefrist 05.04.2018
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.