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Vorläufige Entscheidungen, Aufhebung, Rückforderung im SGB II

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 19/056

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Veränderung von Leistungen nach dem SGB II durch Aufhebung gem. § 48 SGB X und Rückforderung gem. § 45 SGB X ist in der Beratungspraxis ein wichtiges Thema. Hinzu kommt mit § 41a SGB II die Einführung einer eigenen Regelung zu vorläufigen Leistungen. In dieser Veranstaltung werden die praktischen Probleme bei der Anwendung der Vorschriften anhand von Fällen (Einkommen, Vermögen, Nebenkosten, vorrangige Sozialleistungen) dargestellt und kritisch diskutiert.

Hierbei werden vor allem die folgenden Themen behandelt:

  • Abgrenzung von Aufhebung und Rückforderung
  • Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts bei Erlass Voraussetzungen und Folgen
  • Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Erlass eines Verwaltungsakts Voraussetzungen und Folgen
  • Vorläufige Entscheidungen und ihre Veränderungen (durch Änderung der vorläufigen Entscheidungen und abschließende Entscheidung)
  • Probleme der Rückforderung bzw. Erstattung
  • Formale Voraussetzungen (Anhörung, Bekanntgabe, Bestimmtheit)
  • Erlass von Verbindlichkeiten

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Rechtsanwalt Uwe Klerks, Kanzlei Dr. Conradis und Jansen Duisburg
Veranstaltungsort Intercity Hotel Essen, Hachestraße 10, 45127 Essen
Termin 26.06.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/056
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 19.06.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.