Vorläufige Entscheidungen, Aufhebung, Rückforderung im SGB II
F 19/056
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die Veränderung von Leistungen nach dem SGB II durch Aufhebung gem. § 48 SGB X und Rückforderung gem. § 45 SGB X ist in der Beratungspraxis ein wichtiges Thema. Hinzu kommt mit § 41a SGB II die Einführung einer eigenen Regelung zu vorläufigen Leistungen. In dieser Veranstaltung werden die praktischen Probleme bei der Anwendung der Vorschriften anhand von Fällen (Einkommen, Vermögen, Nebenkosten, vorrangige Sozialleistungen) dargestellt und kritisch diskutiert.
Hierbei werden vor allem die folgenden Themen behandelt:
- Abgrenzung von Aufhebung und Rückforderung
- Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts bei Erlass Voraussetzungen und Folgen
- Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Erlass eines Verwaltungsakts Voraussetzungen und Folgen
- Vorläufige Entscheidungen und ihre Veränderungen (durch Änderung der vorläufigen Entscheidungen und abschließende Entscheidung)
- Probleme der Rückforderung bzw. Erstattung
- Formale Voraussetzungen (Anhörung, Bekanntgabe, Bestimmtheit)
- Erlass von Verbindlichkeiten
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion, Fallarbeit |
Zielgruppen | Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren |
Veranstaltungsleitung | Anne Gollenbeck, G.I.B. |
Referent/in | Rechtsanwalt Uwe Klerks, Kanzlei Dr. Conradis und Jansen Duisburg |
Veranstaltungsort | Intercity Hotel Essen, Hachestraße 10, 45127 Essen |
Termin |
26.06.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 19/056 |
max. Teilnehmerzahl | 22 |
Anmeldefrist | 19.06.2019 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
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