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Workshop: Bedarfsgerechte Formen der Kinderbetreuung - gute Kooperationen von Jobcentern und Jugendämtern

Wer Erziehende in Arbeit oder Ausbildung vermitteln will, erlebt das Thema Kinderbetreuung als große Herausforderung, vor allem bei Alleinerziehenden und Frauen im SGB II. Passende und verlässliche Angebote sind für sie (meist) die Voraussetzung für gelingende arbeitsmarktliche Integration.

T 19/003

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Wer Erziehende in Arbeit oder Ausbildung vermitteln will, erlebt das Thema Kinderbetreuung als große Herausforderung, vor allem bei Alleinerziehenden und Frauen im SGB II. Passende und verlässliche Angebote sind für sie (meist) die Voraussetzung für gelingende arbeitsmarktliche Integration.

Mitarbeitende in Jobcentern brauchen aktuelle Informationen zur Entwicklung der Kindertagesbetreuung und sie brauchen Kontakte. Umgekehrt brauchen Jugendämter Informationen zu den Bedarfen erwerbstätiger Eltern, um entsprechende und gute Angebote entwickeln zu können. Gute Kooperationen von Jobcentern und Jugendämtern vor Ort sind dabei eine hilfreiche Grundlage.

Ziel der Veranstaltung, die sich an Mitarbeitende aus den beiden Organisationen „Jobcenter“ und „Jugendamt“ wendet, ist es, den aktuellen Stand und die Herausforderungen bei bedarfsgerechten Formen der Kinderbetreuung im Kontext von Arbeitsvermittlung und Fördermaßnahmen für ALG II-Beziehende mit zu betreuenden Kindern vorzustellen. Dabei spielen die Chancen aktueller Entwicklungen für neue Lösungen eine Rolle und es soll für den Wert von Kooperationen vor Ort geworben werden.

Vorgesehen ist ein fachlicher Austausch mit Vertreterinnen/Vertretern aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sowie den Fachkräften aus Jobcentern und Jugendämtern u. a. mit der Methode „Open Space“. Dabei soll erörtert werden, inwiefern die bislang erfolgte quantitative und qualitative Verbesserung der Versorgung mit Kinderbetreuungskapazitäten in der Fläche tatsächlich zu einer ausreichenden Bedarfsdeckung vor Ort geführt hat.

Gute Praxisbeispiele – insbesondere zur Kooperation von Jobcentern und Jugendämtern – sollen bei einem „Tischgespräch“ wirksame Ansätze aufzeigen. Weitere Praxisbeispiele werden in thematischen Arbeitsgruppen vorgestellt, die auch zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch dienen.

Folgende Themen werden angeboten, die bei Ihrer Anmeldung gewählt werden können:

  1. Kinderbetreuung im Kontext von Sprachförderung und arbeitsmarktpolitischer Förderangebote
  2. Flexibilität der Angebote in der Kinderbetreuung – mehr Chancen für Eltern?
  3. Kindertagesbetreuung als Beschäftigungsfeld und Qualifizierungsziel zur Integration von Erwerbslosen – eine Antwort auf den Fachkräftebedarf?
  4. Betriebsnahe Formen der Kinderbetreuung – und wie Jobcenter diese initiieren können
  5. Strukturelle Vereinbarungen zur Kooperation von Jobcentern und Jugendämtern

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Tischgespräch, Open Space, Arbeitsgruppen
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jobcentern NRW und Jugendämtern NRW
Veranstaltungsleitung Karin Linde, Oliver Schweer, G.I.B.
Referent/in Christina Ramb, MAGS NRW
Stefan Kulozik, MAGS NRW
Dagmar Friedrich, MKFFI NRW
Ana Wettin, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit NRW
Veranstaltungsort Haus der Technik, Hollestraße 1, 45127 Essen
Termin 26.02.2019
von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer T 19/003
max. Teilnehmerzahl 96
Anmeldefrist 15.02.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.