G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Förderung für betriebliche Experimentierräume startet. BMAS veröffentlicht Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" veröffentlicht. Nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben hatte, können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt die Entwicklung und Erprobung dieser Innovationen und sichert durch ihre sozialpartnerschaftliche Struktur und die Partnernetzwerke den Transfer dieser Innovationen.

Die Einrichtung der betrieblichen Lern- und Experimentierräume ist eine Antwort auf die Herausforderungen und offenen Fragen, die die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt. Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen erproben, die in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement durchgeführt werden. Unternehmensleitung und Beschäftigte suchen gemeinsam und ohne Vorbehalte nach neuen Wegen, den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten.

Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal www.experimentierräume.de präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.

Die Ergebnisse der Experimentierräume sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Impulse für betriebliche Veränderungsprozesse geben. Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.

Mit Veröffentlichung der Richtlinie können sich antragsberechtigte Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen bis zum 30. Oktober 2017 um eine Förderung bewerben. Die Förderung beginnt im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre.

Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang finden Sie auf der Webseite der mit der Durchführung des Verfahrens betrauten gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH.

Quelle: BMAS, 14. August 2017