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INQA: Sondernewsletter zum Start des Arbeiten 4.0-Sofortprogramms unternehmensWert:Mensch plus

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem ESF-Förderprogramm unternehmensWert:Mensch plus dabei, die digitale Transformation in ihrem Betrieb innovativ zu gestalten. Zum Start des Programms ist jetzt ein Sondernewsletter der Initiative Neue Qualität der Arbeit erschienen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind beim Thema Digitalisierung noch zurückhaltend. Das zeigt etwa die Unternehmensbefragung 2017 der Förderbank KfW. Während 80 Prozent der Großunternehmen in den nächsten zwei Jahren Digitalisierungsvorhaben eingeplant haben, sind es bei kleinen Unternehmen nicht einmal 30 Prozent. Schwierigkeiten liegen u. a. bei der Anpassung der Unternehmens- und Arbeitsorganisation. Dabei führt die Digitalisierung zu tiefgreifenden Veränderungen in fast allen Branchen, vom Handwerksbetrieb über den Einzelhandel bis zum IT-Unternehmen.

Hier setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der neuen Programmlinie des Europäischen Sozialfonds (ESF) namens unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an, die am 14. September 2017 gestartet ist. Diese unterstützt KMU dabei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Gestaltung der digitalen Transformation in Lern- und Experimentierräumen zu erproben. Lern- und Experimentierräume sollen KMU helfen, mit einer agilen Arbeitsmethode Innovationsprozesse in Gang zu setzen. Dabei kann es beispielsweise um Angebote zum mobilen Arbeiten, neue Arbeitszeitmodelle oder den Einsatz von digitalen Assistenzsystemen gehen.

Das bis 2020 laufende Förderprogramm entstand aus dem Dialogprozess Arbeiten 4.0 und ist mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) verbunden, die vom BMAS initiiert und von den Sozialpartnern getragen wird. Es bildet einen Teil des Gesamtkonzeptes zu Lern- und Experimentierräumen, das Bundesministerin Andrea Nahles im Juni 2017 vorstellte.

KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz können in einer kostenfreien Erstberatung klären, ob eine Förderung möglich ist. Es werden bis zu 12 Beratungstage gefördert; die Förderquote beträgt 80%.

Weitere Informationen: www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus


unternehmensWert:Mensch: Poolöffnung für öffnet Prozessberater/innen-Pool

Auch das bereits bestehende ESF-Förderprogramm unternehmensWert:Mensch wird bis 2020 verlängert. In diesem Zug besteht vom 1. bis 31. Oktober 2017 noch einmal die Möglichkeit, sich als Prozessberater/in zu akkreditieren. Für bereits autorisierte Prozessberater/innen besteht die Möglichkeit, ihre Handlungsfelder zu erweitern.

Interessierte Bewerber/innen müssen u.a. einen akademischen Abschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit fünf Jahren Berufserfahrung, mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung als Berater/in, Fachkompetenzen in mindestens einem Handlungsfeld des Programms sowie Prozesskompetenz und Erfahrungen in der Prozessberatung nachweisen. Weitere Informationen sind unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de/fuer-prozessberaterinnen veröffentlicht.

Bereits autorisierte Prozessberater/innen können ihre Handlungsfelder und damit ihren Tätigkeitsbereich erweitern. Die vier Handlungsfelder des Förderprogramms umfassen Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz.


Über 2.700 Unternehmen bisher beraten

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch hat bislang mehr als 2.700 Unternehmen erreicht. Mit über 100 Erstberatungsstellen und mehr als 1.500 autorisierten Prozessberaterinnen und Prozessberatern aus dem gesamten Bundesgebiet bietet es eine umfassende Beratung und individuelle Lösungen für KMU. Gefördert wird unternehmensWert:Mensch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.

Mehr zum Programm erfahren Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de, mehr zur Initiative unter www.inqa.de.

Quelle: www.inqa.de