G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Berufsschule 4.0 - KMK veröffentlicht Erklärung zu zentralen Handlungsfeldern in der beruflichen Bildung

Die Kultusministerkonferenz (KMK) wird die berufsbildungspolitischen Herausforderungen in den kommenden zehn Jahren offensiv angehen. Das Ziel ist, die Berufliche Bildung auch in Zukunft als attraktive und erfolgversprechende Bildungsoption zu positionieren. Die Kultusministerinnen und -minister sehen insbesondere die Digitalisierung, die Integration Zugewanderter sowie den allgemeinen Trend zur Akademisierung als bedeutende Herausforderungen für die Berufliche Bildung in Deutschland an.

Die Kultusministerinnen und –minister beschlossen hierzu in der 360. Sitzung der Kultusministerkonferenz in Berlin die Erklärung „Berufliche Schulen 4.0 – Weiterentwicklung von Innovationskraft und Integrationsleitung der beruflichen Schulen in Deutschland in der kommenden Dekade". Dr. Susanne Eisenmann, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg sagt: „Die Berufliche Bildung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Die Länder werden auch künftig ihren Teil dazu beitragen, um die Berufliche Bildung als anerkannte und absolut gleichwertige Alternative zu einem Hochschulstudium zu erhalten. Hierzu will die Kultusministerkonferenz die Innovationskraft des beruflichen Bildungssystems stärken, die Integrationsleistung der Beruflichen Bildung erhöhen und die Qualität der beruflichen Schulen weiterentwickeln. Wir greifen die Herausforderungen Digitalisierung, Integration und Akademisierungstrend auf und wollen sie als Chancen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Beruflichen Bildung in Deutschland nutzen. Nur auf diesem Weg können wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in Bildung und Wirtschaft weiter auf einem hohen Niveau halten.“

Die dynamische Berufs- und Arbeitswelt erfordert es, die Lehrinhalte der Beruflichen Bildung immer wieder anzupassen. Die Digitalisierung und die sich daraus ergebenden pädagogischen Möglichkeiten erzeugen zusätzliches Innovationspotenzial. Durch länderübergreifende Arbeitsstrukturen sollen in diesen elementaren Gestaltungsfeldern künftig Synergieeffekte erzielt werden. Indem  berufliche Schulen und Ausbildungsbetriebe gut zusammenarbeiten, sichern sie langfristig den Erfolg der Beruflichen Bildung insgesamt. Globalisierung, Zuwanderung und ein gemeinsamer europäischer Arbeitsmarkt führen dazu, dass die Berufswelt immer internationaler wird. Fachkräfte benötigen hierfür berufsspezifische Fremdsprachenkenntnisse, die künftig in den Berufsschulen zunehmend vermittelt werden sollen. Internationale Kooperationen der beruflichen Schulen unterstützen und fördern entsprechende Handlungskompetenzen.

Der Umgang mit heterogenen Schülergruppen ist für das berufliche Bildungssystem eine wachsende Herausforderung. Mit künftigen Empfehlungen für eine sprach- und kultursensible Pädagogik sowie zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern wird ein ländergemeinsamer Handlungsrahmen für diese Themenfelder entstehen. Die Länder werden zudem die Qualität der beruflichen Schulen weiterentwickeln, indem sie intensiver zusammenarbeiten. Hierzu ist insbesondere vorgesehen, dass sie sich über bestehende Qualitätsmanagementsysteme austauschen. Weitere wichtige Aufgaben für die Qualitätsentwicklung beruflicher Schulen bestehen darin, gemeinsame Konzepte zur Gewinnung neuer und für die Fortbildung aktiver Lehrkräfte zu entwickeln.

Die vollständige Erklärung mit dem Titel „Berufliche Schulen 4.0 – Weiterentwicklung von Innovationskraft und Integrationsleitung der beruflichen Schulen in Deutschland in der kommenden Dekade" kann als PDF-Datei von der Webseite der KMK heruntergeladen werden.

Zum Hintergrund

Die beruflichen Schulen in Deutschland leisten mit ihren differenzierten Angeboten einen wichtigen Beitrag für die berufliche und gesellschaftliche Integration junger Menschen sowie für die Durchlässigkeit des Bildungssystems. Momentan besuchen 2 670 211 Schülerinnen und Schüler eine der 5 225 beruflichen Schulen in Deutschland. Dies entspricht 70 Prozent aller Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II. Mit 1 566 100 Schülerinnen und Schüler umfasst die Berufsschule als Partner der dualen Ausbildung den Hauptanteil. Den praktischen Ausbildungsanteil absolvieren diese Schülerinnen und Schüler in einem der 427 496 Ausbildungsbetriebe (2015). Dabei stehen 327 anerkannte Ausbildungsberufe zur Wahl. Neben einer vollqualifizierenden beruflichen Ausbildung bieten die beruflichen Schulen auch vielfältige Möglichkeiten zur schulischen Höherqualifizierung (zum Beispiel Mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife) und zur beruflichen Weiterqualifizierung.

Weitere Informationen

Publikation: Berufsschule im dualen System – Daten, Strukturen, Konzepte

Als dualer Lernortpartner ist die Berufsschule eine wichtige Säule im Kontext der Ausbildung im dualen System. Sie hat die Aufgabe, die im Rahmenlehrplan verankerten fachtheoretischen Ausbildungsinhalte zu vermitteln und die Allgemeinbildung der Schüler/-innen zu vertiefen.

Themenschwerpunkt: Lernortkooperation in der beruflichen Bildung

Laut BBIG § 2 (2) wirken die Lernorte bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen. Wie diese gesetzlich vorgeschriebene Kooperation ausgestaltet wird, obliegt den Kooperationspartnern. Mit dieser Vorgabe soll eine „Abschottung“ der einzelnen Lernorte voneinander verhindert werden. Der Auszubildende soll möglichst vielfältige Kompetenzen erwerben. Deshalb sind auch Betriebe und Berufsschulen gehalten, kooperativ Lerngelegenheiten zu schaffen.

Quelle: www.foraus.de, 28. Dezember 2017