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Assistierte Ausbildung verlängert. Bundesrat will Überführung in ein unbefristetes Regelinstrument

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Assistierten Ausbildung nach §130 SGB III um zwei Ausbildungsjahrgänge zugestimmt. Nach Auffassung des Bundesrates hat sie sich als wirkungsvolles betriebsnahes Instrument für die Verbesserung des Ausbildungserfolges bewährt. In einer Stellungnahme formulierten die Vertreter der Länder das Ziel, die Assistierte Ausbildung in diesem Zeitraum in ein unbefristetes Regelinstrument zu überführen. Das bestehende Fachkonzept solle dahingehend fachlich-inhaltlich weiterentwickelt werden.

Diese Weiterentwicklung soll dazu dienen, die Assistierte Ausbildung zu einem möglichst flexiblen Dienstleistungsangebot für Jugendliche und Unternehmen zu machen. Der Bundesrat formuliert dazu einige "Verbesserungspotentiale", um die Akzeptanz der Assistierten Ausbildung bei den Unternehmen zu erhöhen, die Abbruchquote zu senken und den Maßnahmeerfolg insgesamt zu erhöhen. So sollen etwa die Zielgruppen weiter gefasst werden, ein niedrigschwelliger und schnellerer Zugang soll in Bedarfsfällen über den gesamten Zeitraum der Ausbildung möglich sein, und auch eine stärkere Anpassung von Unterstützungsdauer und -intensität an den individuellen Bedarf halten die Ländervertreter für sinnvoll. Weiter empfehlen sie den Verzicht auf Stundenmindest- und -höchstkontingente für die einzelnen Jugendlichen, die Gewährung von erforderlichen Fahrtkosten sowie eine Öffnung des Instruments für alle Berufsausbildungen, insbesondere auch für schulische Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

Weitere Informationen

Bundesrat: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (PDF)

Quelle: www.ueberaus.de, 9. Mai 2018