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Broschüre des NRW-Arbeitsministeriums informiert über Ausbildungsvergütungen

Das Thema Berufswahl ist für Jugendliche – aber auch für Eltern und Lehrkräfte  - allzu oft eine große Herausforderung mit vielen Fragezeichen: Welcher Beruf ist der richtige für mich? Welche Wirtschaftszweige bieten langfristig gute Perspektiven? Wie lassen sich persönliche Vorlieben mit der Karriereplanung in Einklang bringen? Um zumindest die Frage "Was verdiene ich?" schnell zu klären, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Broschüre „Vergütungen für Auszubildende“ veröffentlicht. Die Publikation bietet eine Übersicht der tariflichen Anfangsentgelte in den wichtigsten Branchen Nordrhein-Westfalens. Informationen über tarifvertragliche Ansprüche, wie Urlaubstage und Urlaubsgeld, Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen, ergänzen die Publikation.

Wie die Broschüre zeigt, ist die Bandbreite der Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr groß. Sie reicht von monatlich 480 Euro im Friseurhandwerk bis hin zu 1.060,70 Euro für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst der Länder. Auch im letzten Ausbildungsjahr gibt es branchenspezifische Unterschiede: Floristinnen und Floristen stehen im dritten Lehrjahr 677 Euro zu, Auszubildende im gewerblichen Baugewerbe erhalten dagegen im vierten Lehrjahr 1.580 Euro Tariflohn.

„Die Broschüre liefert wichtige Hintergrundinformationen“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Vergütung sollte aber nicht alleiniger Grund für die Berufswahl sein. Schließlich spielen neben den tariflichen Standards noch eine ganze Reihe weiterer Faktoren, wie zum Beispiel persönliche Fähigkeiten und Interessen, eine zentrale Rolle."

Die Broschüre „Vergütungen für Auszubildende“ wird seit 1984 einmal im Jahr vom Arbeitsministerium herausgegeben. Jugendliche, Lehrkräfte, Berufsinformationszentren und Kammern finden in ihr die wichtigsten tariflichen Informationen zum Themakomplex Ausbildung und Gehalt.

Die Broschüre kann unter http://url.nrw/Azubiliste heruntergeladen werden.

Quelle: MAGS NRW, 18. JUni 2018