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Jobcenter: Zu wenig Hilfe für behinderte Arbeitslose

Ein interner Prüfbericht der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Behinderte Arbeitslose bekommen zu wenig Hilfe bei der Arbeitssuche. Ihre Betreuung durch die Jobcenter sei "überwiegend nicht zielführend". "Der Befund ist bedrückend", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach und fordert spezielle Reha-Vermittlerinnen und -Vermittler in allen Jobcentern.

Gut sei, so Buntenbach weiter, "dass die Bundesregierung nun selbst und selbstkritisch zu dem Schluss kommt, dass Menschen mit Behinderung in den Jobcentern besser betreut werden müssen. Ob Reha-Bedarf besteht und welche Qualität eine Reha-Maßnahme hat darf nicht länger davon abhängen, welcher Leistungsträger zuständig ist."

Arbeitslose im Hartz-IV-System hätten bislang nur sehr schlechte Chancen auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. "Das muss die Bundesregierung ändern. Gerade bei lang anhaltender Arbeitslosigkeit treten gesundheitliche Probleme auf, die durch behinderungsgerechte Förderung ausgeglichen werden können.

In allen Jobcentern sollte es spezielle Reha-Vermittler/innen geben, die ausreichend Expertise und Zeit haben, sich um die Betroffenen zu kümmern. Das Erkennen von Reha-Bedarf, die Zusammenarbeit mit anderen Reha-Trägern sowie die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung sind arbeits- und zeitaufwändige Prozesse, die intensiver Begleitung bedürfen. Aktuell sind solche Expert/innen nicht flächendeckend im Einsatz. Kleinere Jobcenter sollten zudem ein zusätzliches Reha-Budget bekommen, damit sie ausreichende Mittel zur Verfügung haben."

Hintergrund:

Im Juni 2018 befanden sich bei den Jobcentern 21.500 Arbeitslose in Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation, bei 1,5 Mio. von den Jobcentern betreuten Arbeitslosen insgesamt. In den Agenturen für Arbeit wurden dagegen im gleichen Monat 29.600 Arbeitslose in Reha-Maßnahmen gefördert, bei 730.000 Arbeitslosen insgesamt im Bereich der Arbeitslosenversicherung, die Kurzzeitarbeitslose bis 12 Monate nach Einsetzen der Arbeitslosigkeit betreut. Berufliche Rehabilitation beinhaltet eine berufliche Umorientierung, wenn nach einer längeren Krankheit oder aufgrund einer Behinderung ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Quelle: DGB, 8. Oktober 2018