G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

IPA-Studie: Einfluss von Nachtarbeit auf die "innere Uhr" bei Pflegekräften

Wer in der Pflegebranche arbeitet, hat selten einen Beruf, bei dem um 17 Uhr pünktlich Feierabend ist. Viele Beschäftigte arbeiten im Schichtdienst. Sie sind  auch dann für die Patientinnen und Patienten da, wenn andere Menschen bereits tief und fest schlafen. Wie sich die nächtliche Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirkt, untersucht das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA). Einen Schritt stellt dabei die Erstellung von Lichtprofilen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schichtarbeit dar.

Die Forscherinnen und Forscher fanden heraus, dass sich die Lichtprofile durch die Schichtarbeit nicht nur zeitlich verschieben, es fehlen auch längere Phasen mit Dunkelheit, wie sie beim Schlafen in der Nacht auftreten. Gerade diese sorgen dafür, die innere Uhr im Takt zu halten und fördern die Schlafqualität, so Prof. Thomas Behrens von der IPA.

Kommt die innere Uhr durch Nachtschichten oder die Auswirkung von Licht mit einem hohen Blauanteil aus dem Takt, kann sich das negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit der Betroffenen auswirken. Mögliche Folgen sind zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten oder Schlafstörungen.

Hintergrund der Studie

Für ihre Studie untersuchten die Forscherinnen und Forscher, wie sich die 24-Stunden-Lichtprofile von weiblichen Beschäftigten in der Pflege durch Schichtarbeit verändern. Dafür wurden die Teilnehmerinnen mit Lichtmessgeräten ausgerüstet, die während der Testphase das Umgebungslicht  in regelmäßigen Abständen aufzeichneten. Als Vergleich wurde außerdem das Lichtprofil einer Gruppe weiblicher Beschäftigter erstellt, die nur in Tagschichten tätig waren.

Weitere Informationen:

Pressemeldung der DGUV "Biologischer Zeitgeber blaues Licht und Nachtarbeit"

LIA.nrw Themenseite "Biologische Wirkung von Licht"

Quelle: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, 16. März 2019