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NRW: Zahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Jahr 2018 um 2,1 Prozent gestiegen

Ende 2018 erhielten in Nordrhein-Westfalen 282 186 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Ende 2018 erhielten in Nordrhein-Westfalen 282 186 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5 845 bzw. 2,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

155 054 Personen (54,9 Prozent der Empfänger/-innen) hatten die Altersgrenze erreicht oder überschritten und erhielten somit Grundsicherung im Alter. Ihr Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2018 lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren und sieben Monaten.

127 132 Menschen (45,1 Prozent der Empfänger) waren mindestens 18 Jahre alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung. Ihr Durchschnittsalter lag bei 46,7 Jahren.

53,3 Prozent (150 424) aller Leistungsbezieher waren Frauen. Bei den Menschen über der Altersgrenze war der Frauenanteil mit 60,3 Prozent (93 447) höher als bei denen unter der Altersgrenze (44,8 Prozent). 57 761 (20,5 Prozent) Hilfeempfänger/-innen hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten waren die türkische und ukrainische (5,0 Prozent bzw. 2,2 Prozent aller Leistungsberechtigten).

44 226 Personen – also etwa jeder sechste Empfänger – waren in stationären Einrichtungen (zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen) untergebracht; 84,3 Prozent (237 960 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, hat sich der durchschnittliche Nettobedarf pro Person im Jahr 2018 um 1,4 Prozent auf 504 Euro (2017: 497 Euro) erhöht. Der Nettobedarf ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens.

Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in NRW – 2018 (Kreisergebnisse)

Quelle: IT NRW, 9. MAi 2019