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Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe

Das Bundesteilhabegesetz verpflichtet alle Sozialversicherungsträger (Rehabilitationsträger, Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen), Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen. Seit Kurzem steht nun ein bundesweites Online-Verzeichnis der Ansprechstellen zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, ggf. auch an Behörden und andere Rehaträger.

Das Bundesteilhabegesetz verpflichtet alle Sozialversicherungsträger (Rehabilitationsträger, Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen), Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen (§ 12 SGB IX).

Seit kurzem steht nun ein bundesweites Online-Verzeichnis der Ansprechstellen zur Verfügung: www.ansprechstellen.de. Die Adressen können nach regionalen Kriterien und nach Trägerzugehörigkeit gesucht werden.

Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden.

Das Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, ggf. auch an Behörden und andere Rehaträger. Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sollen sich – wenn erforderlich – untereinander abstimmen und eine möglichst umfassende Auskunft geben.

Das Verzeichnis wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabiltation herausgegeben. Mehr Informationen zu den Ansprechstellen finden Sie auch im REHADAT-Lexikon: www.rehadat.de

Quelle: www.talentplus.de, 1. Juli 2019