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Gute Nachrichten für Azubis: Ab 1. August 2019 mehr Berufsausbildungsbeihilfe

Leben junge Auszubildende nicht mehr daheim bei ihren Eltern, sondern zum Beispiel in der eigenen Wohnung, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Auch wer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnimmt, hat Anspruch auf die BAB. Zum 1. August 2019 wird dieser monatliche Zuschuss erhöht. Wer Ausbildungsgeld (Abg) erhält, profitiert übrigens im gleichen Maße von den Erhöhungen.

Dabei steigen die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt um 5 Prozent. Auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung werden um 7 Prozent erhöht. Eine weitere Neuerung gibt es bei den Unterkunftskosten: Hier wird nun unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe eine wesentlich höhere monatliche Pauschale von 325 Euro angesetzt. Der bisherige Grundpauschbetrag von 166 Euro entfällt dafür. Dieser Pauschbetrag konnte um bis zu 84 Euro aufgestockt werden, wenn die Antragstellenden höhere Mietkosten nachweisen konnten.

Auch im nächsten Jahr dürfen sich BAB-Beziehende über ein Plus im Geldbeutel freuen: Denn zum 1. August 2020 steigen die Bedarfssätze nochmal um 2 Prozent, auch die Freibeträge werden um 3 Prozent angehoben. Ab 1. August 2021 erhöhen sich die Freibeträge nochmal um 6 Prozent. Gut zu wissen: Für das Ausbildungsgeld gelten dieselben prozentualen Anhebungen sowie die neue Unterkunftspauschale.

Neuer Leistungsbescheid kommt automatisch

Wer bereits Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, braucht nichts zu unternehmen: BAB- und Abg-Beziehende erhalten automatisch einen Bescheid über die höheren Leistungen. Das kann wegen der Vielzahl der anzupassenden Bescheide länger als gewohnt dauern. Kundinnen und Kunden werden gebeten, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Weitere Informationen finden Sie unter Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und im Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe.

Quelle: BA, 25. Juli 2019