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Die duale Berufsbildung wird fit für die Zukunft: Bundestag beschließt Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Der Bundestag hat die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen.

Der Bundestag hat die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Die duale Berufsbildung ist ein Markenzeichen unseres Landes. Weltweit genießt sie hohes Ansehen. Wir wollen diesen Erfolg auch für die Zukunft möglich machen. Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes ist dafür ein wichtiger Schritt. Seit 50 Jahren gibt das Berufsbildungsgesetz der dualen Berufsbildung einen verlässlichen Rahmen. Jetzt wird die duale Berufsbildung noch attraktiver, flexibler und internationaler.  

Dabei geht es mir auch um Wertschätzung. Deshalb führen wir eine Mindestvergütung für Auszubildende ein. Denn Auszubildende packen in den Betrieben engagiert an. Dafür verdienen sie Anerkennung, auch finanziell. Mit der Mindestvergütung stärken wir zugleich die Tarifpartnerschaft, denn Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung.

Eine attraktive Ausbildung muss heutzutage Flexibilität bieten. Deshalb erleichtern wir die Berufsausbildung in Teilzeit. Was früher nur Leistungsstarken möglich war, machen wir zu einer Option für alle Auszubildenden. Das öffnet die duale Ausbildung für neue Zielgruppen und wir können mehr junge Menschen für diesen Bildungsweg gewinnen.

Was mir wichtig ist: Nach dem Ausbildungsabschluss kommt der Aufstieg. Auch hier werden wir die Möglichkeiten noch einmal verbessern. Die höherqualifizierende Berufsbildung werten wir spürbar auf. Wir führen dafür drei einheitliche Fortbildungsstufen ein. Wir geben ihnen Abschlussbezeichnungen, die auch im Ausland gut verständlich sind. Das schafft Transparenz und steigert internationale Mobilitäts- und Karrierechancen. Die neuen Bezeichnungen lauten: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Sie senden eine klare Botschaft: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig. Beide Bildungswege bieten beste Perspektiven, beide führen zum beruflichen Erfolg.

Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes ist ein starkes Paket. Der Bundestag setzt mit ihr ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der dualen Berufsbildung für unser Land. Jetzt sind im Bundesrat die Länder am Zug, damit die Novelle zum 1.1.2020 in Kraft treten kann.“

Hintergrund

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das Grundgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 01. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung – etwa zum Meister, Fachwirt und zahlreichen weiteren Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung – fällt in seinen Regelungsbereich.

Im Jahr 2005 wurde das BBiG erstmals umfassend novelliert. Die aktuelle BBiG-Novelle hatte das Bundeskabinett am 15. Mai 2019 beschlossen. Nach ihrer heutigen Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag folgt im November ihre Beratung durch den Bundesrat. Vorbehaltlich seiner Zustimmung tritt sie zum 01.01.2020 in Kraft.

Neben der Mindestvergütung, der Ausweiterung der Teilzeitberufsausbildung und der Stärkung der beruflichen Fortbildung  sieht die aktuelle BBiG-Novelle eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau.

Weitere Informationen:

https://www.bmbf.de/de/bbig-novelle-klare-bezeichnungen-fuer-die-berufliche-fortbildung-7279.html

https://www.bmbf.de/de/das-berufsbildungsgesetz-bbig-2617.html

Quelle: BMBF, 24. Oktober 2019