G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Aufruf zur Interessensbekundung: Beratungsnetzwerk für Arbeitslose und prekär Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Aufruf zur Interessensbekundung "Beratungsnetzwerk für Arbeitslose und prekär Beschäftigte in NRW" veröffentlicht. Die Erwerbslosenberatungsstellen - zukünftig "Beratungsstellen Arbeit" - sind aufgefordert, sich ergänzend zu ihrem bisherigen Kerngeschäft ab 2021 in ein flächendeckendes Beratungsangebot für prekär Beschäftigte einzubringen und Menschen in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen zu beraten, sie über ihre Rechte und zustehenden Leistungen zu informieren sowie ihnen Wege zu weiteren Hilfsangeboten zu eröffnen.

Weiterhin sollen die Beratungsstellen Beratungsdienstleistungen für erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen erbringen. Ebenso gehören Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen zu den Zielgruppen. Darüber hinaus sollen die Beratungsstellen Möglichkeiten der sozialen Teilhabe anbieten. Interessenten reichen ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 24.06.2020 (Dienstschluss) bei der zuständigen Regionalagentur ein. Den Aufruf und weitere Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/esf-aufrufe