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Minister Laumann: Neben den Tafeln unterstützen wir auch kleinere Lebensmittelverteiler in der Coronakrise

Das Corona-Notfallpaket des Landes Nordrhein-Westfalen wird jetzt auch auf kleinere Initiativen ausgeweitet, die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen, aber nicht im Landesverband der Tafeln zusammengeschlossen sind. Für die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch Corona entstanden sind, stehen aus dem Notfallpaket rund 260.000 Euro zur Verfügung.

„Mittlerweile haben uns auch Hilferufe kleinerer Initiativen erreicht, die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen. Auch bei ihnen hat Corona teilweise zu erheblichen Einschränkungen geführt“, sagte Minister Laumann. „Wir wollen ihnen schnell und unkompliziert helfen, damit sie ihre Lebensmittelausgabe neu organisieren und die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kundinnen und Kunden gewährleisten können.“
 
Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung können mit den Landesmitteln beispielsweise Plexiglastrennwände, Masken, Desinfektionsmittel und Verpackungsmaterial für Lebensmittel finanzieren oder die Kosten für den zusätzlichen Organisationsaufwand (etwa für Bringedienste) abdecken. Pro Einrichtung können bis zu 5.000 Euro beantragt werden.
 
„Allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in diesen Initiativen ehrenamtlich für bedürftige Menschen und gegen die Verschwendung von Lebensmitteln einsetzen, sage ich ein ganz großes Dankeschön!“, so Sozialminister Laumann. „Gerade in der aktuellen, schwierigen Situation ist dieses Engagement besonders wichtig. Und hinzukommt, dass ein beträchtlicher Teil der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den lebensälteren Menschen gehört und damit zur besonders schützenswerten Gruppe.“

Etwa 135 Tafeln hatten seit dem Spätsommer Mittel aus dem Corona-Notfallpaket in Anspruch genommen.

Die Antragsunterlagen für das Corona-Notfallpaket

Antrag: Unterstützung für Einrichtungen der Lebensmittelverteilung zur Abmilderung der besonderen Belastung während der Corona-Krise 2020 (durch das Land Nordrhein-Westfalen) DOCX, 22.2 KB

Quelle: MAGS NRW, 6. November 2020