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Laumann: Pflegefachassistenzausbildung eröffnet neue Bildungswege in die Pflege

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 8. Dezember 2020 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einjährige Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Baustein für neue Bildungswege in die berufliche Pflege gelegt.

Mit der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung werden die beiden bisherigen einjährigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und in der Altenpflegehilfe zusammengeführt. Mit der einheitlichen, generalistischen Pflegefachassistenz wird eine fundierte und attraktive niedrigschwellige Ausbildung geschaffen, die sich in die Struktur der generalistischen Pflegeberufe nahtlos eingliedert.

„Wir wollen möglichst vielen motivierten Interessentinnen und Interessenten den Einstieg in eine attraktive staatlich anerkannte einjährige Ausbildung öffnen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Mit Blick auf die Fachkräftesicherung in der Pflege betont der Minister die besondere Bedeutung der Pflegefachassistenz zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf aber auch zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung der Bürgerinnen und Bürger.

„Gerade in der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig der Qualifikationsmix ist, um die individuellen Versorgungsituationen der Menschen in den Einrichtungen, aber auch im häuslichen Umfeld zu gewährleisten“, so Laumann weiter.

Darüber hinaus haben engagierte und geeignete Absolventinnen und Absolventen der Pflegefachassistenzausbildung die Möglichkeit, in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann einzusteigen und diese um bis zu ein Jahr zu verkürzen.

Auch die Ungleichbehandlung bei der Vergütung in den bisherigen Assistenz- und Helferausbildungen in der Pflege wurde abgeschafft. Im Gegensatz zur Altenpflegehilfeausbildung haben bislang lediglich die Schülerinnen und Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz eine Ausbildungsvergütung bekommen.

Deshalb tritt parallel mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum 1. Januar 2021 auch das vom Landeskabinett bereits verabschiedete Gesetz zur Sicherstellung einer Ausbildungsvergütung aller Auszubildenden in der Pflegefachassistenz in Kraft.

Quelle: MAGS NRW, 8. Dezember 2020