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Eingliederungsvereinbarungen im Jobcenter schaffen Verbindlichkeit, aber die Mitwirkungspflichten dominieren

Jobcenter sollen laut Gesetz mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sie regelt, welche Bemühungen Arbeitsuchende erbringen müssen und mit welchen Leistungen das Jobcenter sie dabei unterstützt. Die Eingliederungsvereinbarung soll die Kooperation stärken, Mitwirkungspflichten verbindlich festhalten und eine Erinnerungshilfe für die im Beratungsgespräch getroffenen Vereinbarungen bieten. Aus Sicht von Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern erfüllt sie diese Anforderungen in unterschiedlichem Ausmaß.

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Online-Magazin IAB Forum

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Quelle: IAB, Juli 2021