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BA: Einführung einer Betriebsgröße auf Basis von Beschäftigungsverhältnissen

Ab Oktober 2021 wird das Messkonzept zur Ermittlung von Betriebsgrößen auf Basis von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in ihrer Hauptbeschäftigung (Personenkonzept) um ein Messkonzept auf Grundlage aller Beschäftigungsverhältnisse (Fallkonzept) erweitert. Das neue Konzept liefert damit ein umfassenderes Bild aller Betriebe mit ihren Beschäftigten. Es fließen alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ein. Somit wird für jeden Betrieb die Anzahl der dort tatsächlich beschäftigten Personen berücksichtigt.
 

Zum Methodenbericht:

https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Betriebsgroessen-auf-Basis-von-Beschaeftigungsverhaeltnissen.pdf

Zu den ergänzten Tabellen für die Stichtage 30. Juni 2019 und 30. Juni 2020:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1523072&topic_f=beschaeftigung-sozbe-bstbetr-heft

Die bisherigen Statistiken zu Betrieben und Betriebsgrößen auf Basis ausschließlich der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einer Hauptbeschäftigung stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
 

Quelle: BA, 28. Oktober 2021