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DGB-Anforderungen an das Weißbuch "Arbeiten 4.0"

Mehr Mitbestimmung bei der Einführung neuer Technologien, ein Mindesthonorar für Solo-Selbstständige und eine bessere Absicherung bei flexiblen Arbeitszeitmodellen: Diese und andere grundlegende Anforderungen an ein Weißbuch "Arbeiten 4.0" hat der DGB formuliert. Um die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, müssen die Beschäftigten in Prozesse einbezogen und vor Nachteilen geschützt werden.

Die Digitalisierung wird die Arbeitswelt verändern – so viel ist sicher. Doch wie sieht diese Veränderung aus? Wie werden wir in Zukunft arbeiten? Darüber hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor etwa einem Jahr den Dialog „Arbeiten 4.0“ gestartet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich die Arbeitsgesellschaft entwickeln wird und welche Handlungschancen es für Unternehmen, Beschäftigte, Sozialpartner und Politik gibt. Die Ergebnisse sollen Ende 2016 in einem Weißbuch „Arbeit 4.0“ veröffentlicht werden. Der DGB hat grundlegende Anforderungen an ein solches Weißbuch formuliert. Einige Beispiele:

Teilhabe an Arbeit sichern

Damit sich die Beschäftigten an veränderte Arbeitsbedingungen anpassen können müssen rechtliche Rahmenbedingungen für eine langfristige, berufsbezogene Qualifizierung geschaffen werden. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Beschäftigten für Weiterbildungen freizustellen, mit Übernahme der Kosten und Fortzahlung des Entgelts. Darüber hinaus müssen die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten gestärkt werden, zum Beispiel bei der Einführung von neuen Technologien und Arbeitsprozessen oder bei Out- und Crowdsourcing.

Eine lebensphasenorientierte Arbeits- und Sozialpolitik

Flexibilisierung der Arbeitszeit: Das klingt nach mehr Freiheit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hat aber bislang zu einer Ausweitung und Entgrenzung der Arbeitszeit geführt. Damit in Zukunft nicht nur die Unternehmen von mehr Flexibilität profitieren, muss sie mit mehr Mitsprache, sozialer Sicherung, wirksamem Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Selbstbestimmung für die Beschäftigten verbunden werden. Dafür muss der rechtliche Rahmen ausgebaut werden. Der DGB fordert unter anderem einen Rechtsanspruch auf Bestimmung der Lage der Arbeitszeit, einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten.

Gerechte Löhne und soziale Sicherheit

Mit der Digitalisierung verbinden sich Hoffnungen, aber auch Risiken. Dem Wunsch nach höherwertigen Tätigkeiten und mehr Souveränität bei der Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort stehen Befürchtungen gegenüber, zum Beispiel im Hinblick auf Arbeitsplatzverluste oder die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen. Um diese Risiken zu minimieren müssen die Beschäftigten besser abgesichert werden. Dazu sind unter anderem Reformen zur Vermeidung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen nötig, aber auch Regelungen zum Mindesthonorar für Soloselbständige und zum arbeits- und sozialrechtlichen Mindestschutz bei der Gestaltung von Plattformarbeit.

Mitbestimmung, Flexibilisierung, Qualifizierung und der Erhalt von guter Arbeit im digitalen Wandel: Die vollständigen Anforderungen des DGB an ein Weißbuch „Arbeiten 4.0“ kostenlos zum Download.

DGB: Grundlegende Anforderungen an ein Weißbuch "Arbeiten 4.0" (PDF, 171 kB)

Quelle: DGB, 10. Februar 2016