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Anerkennungszuschuss: Anträge seit 1. Dezember möglich

Wer ein geringes Einkommen hat, seinen im Ausland erlernten Beruf aber trotzdem in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann seit dem 1. Dezember 2016 einen Zuschuss bekommen.

Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung von Kosten für die Anerkennung ergänzend zu bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben.

Personen, die eine Berufs-Qualifikation aus dem Ausland haben, können in Deutschland die Gleichwertigkeit dieses Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenz-Beruf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen. Das ist durch das Anerkennungsgesetz geregelt. Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den Antragstellenden selbst bezahlt werden. Oft haben die Anerkennungs-Interessierten aber keine ausreichenden finanziellen Mittel.

Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten Anerkennungs-Interessierte mit fehlenden finanziellen Mitteln deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr Anerkennungsverfahren. Anträge sind ab 1. Dezember 2016
möglich.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss finden Sie im Online-Angebot von „Anerkennung in Deutschland“ unter

www.anerkennungszuschuss.de

Quelle: BIBB