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Mehr Anstrengungen für inklusiven Arbeitsmarkt: Erfurter Erklärung veröffentlicht

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben im November 2022 in ihrer „Erfurter Erklärung“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt bis 2030 gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Die Erklärung bezieht sich auf drei Themenbereiche: Inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Gefordert wird z. B., dass die Bundesagentur für Arbeit im Übergangsbereich Schule-Beruf alle Fördermöglichkeiten nutzt, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber evaluiert werden, dass die finanzielle Unterstützung für den behinderungsbedingten Mehraufwand von Unternehmen ausgebaut wird und dass die Neueinstellung von Personen mit Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst erhöht wird.

Zur Erklärung: Erfurter Erklärung 04.11.2022 | tlmb-thueringen.de 

Quelle: www.rehadat.de, 8. November 2022