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REHADAT-kompakt: Die Ausgleichsabgabe

Ab 20 Arbeitsplätzen müssen – private und öffentliche – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen besetzen. Ansonsten müssen sie die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die nach erreichter Beschäftigungsquote gestaffelt ist. Im neuen REHADAT-kompakt lesen Sie, wieso die Ausgleichsabgabe erhoben, wofür sie verwendet und wie sie berechnet wird.

Und Sie erfahren, welche praktischen Tools REHADAT zum Thema Ausgleichsabgabe bereit hält: z. B. den Ersparnis-Rechner und zwei Erklärvideos. Außerdem zeigen wir Ihnen, wo Sie weitere Informationen bei REHADAT finden: z. B. Urteile zur Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe bei REHADAT-Recht.

zum Download (barrierefreies PDF | 398 KB): Die Ausgleichsabgabe | REHADAT-kompakt

zu allen Ausgaben von REHADAT-kompakt | REHADAT-Literatur

Quelle: rehadat.de, 12. Dezember 2022