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Sprachförderung neu Zugewanderter. Ministerin Löhrmann: Wir stärken die Sprachförderung für eine gelingende Integration

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt auch im Haushaltsjahr 2017 rund 3,2 Millionen Euro für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung neu zugewanderter Erwachsener und Jugendlicher ab 16 Jahren zur Verfügung. Die neue Antragsrunde für Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen ist ab sofort gestartet und endet am 17. Februar 2017.

Ministerin Sylvia Löhrmann: „Wir stärken die Sprachförderung für eine gelingende Integration. Um sich im Alltag zu orientieren und sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden, ist ein lebensnahes Erlernen der Sprache essentiell. Die niederschwelligen Angebote unterstützen die Teilnehmenden der Sprachförderkurse ganzheitlich in ihrer gesellschaftlichen Integration.“

Bereits im Jahr 2016 hat die Landesregierung rund 3,2 Millionen Euro für Sprachkurse bis einschließlich zur Niveaustufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnten rund 840 Anträge von anerkannten Weiterbildungseinrichtungen bewilligt werden. Ministerin Löhrmann: „Ich freue mich, dass viele Weiterbildungseinrichtungen dieses Angebot angenommen haben und viele Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei ihrem Spracherwerb begleiten.“

Zielgruppen der Kurse sind Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen und von der Teilnahme an anderen Angeboten ausgeschlossen sind.

Alle Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen können bis zu fünf Anträge einreichen. Die administrative Umsetzung übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf.

Antragsformulare sind auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/Weiterbildung/Sprachfoerderkurse.html abrufbar.

Quelle: MSW NRW, 7. Februar 2017