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Ministerin Gebauer: Wir steigern die Attraktivität der dualen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Zuschuss zur Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch

Erstmals seit 2013 zahlt die Landesregierung Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die für den Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule eine Unterbringung benötigen, wieder einen Zuschuss. Ein entsprechender Erlass ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und gilt rückwirkend für Schulbesuche seit dem 1. Januar 2018.

Mit dem Haushalt 2018 hat die Landesregierung 8,4 Millionen Euro zur Unterstützung der Auszubildenden in NRW zur Verfügung gestellt. „Mit dieser Entscheidung setzen wir ein Zeichen der Wertschätzung für die duale Ausbildung in NRW. Schon heute ist sie für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Zuschüsse bieten gerade für spezialisierte Branchen einen Anreiz, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. So unterstützen wir die Unternehmen dabei, dem befürchteten Fachkräftemangel mit verstärkter Nachwuchsförderung zu begegnen“, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer.

Mit den Zuschüssen beteiligt sich das Land an der Unterbringung von Schülerinnen und Schülern, die während ihrer Ausbildung Blockunterricht an einer Berufsschule erhalten, die sich nicht in der Nähe ihres Wohn- bzw. Ausbildungsortes befindet, sodass eine tägliche Fahrt nicht zumutbar wäre. Beispiele hierfür sind bezirksübergreifende Fachklassen in Nordrhein-Westfalen oder Fachklassen in einem anderen Bundesland. Die Zahlung der Zuschüsse durch die Bezirksregierungen regelt der „Runderlass über die Gewährung eines Landeszuschusses zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht“. Die Zahlung der Landeszuschüsse war 2013 unter der Vorgängerregierung eingestellt worden.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 14. März 2018