G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

2017 gab es in NRW 10,4 Prozent mehr Berufsanerkennungsverfahren als ein Jahr zuvor

Im Jahr 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen 7 197 Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bearbeitet. Bei 2 682 Anträgen wurde die vollständige Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen beschieden.

Im Jahr 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen 7 197 Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bearbeitet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 10,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 4 887 Verfahren wurden bis zum Ende des Jahres abgeschlossen. In 2 046 Fällen blieb die Entscheidung noch offen. Bei 2 682 Anträgen wurde die vollständige Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen beschieden. Die Anerkennung der Berufsqualifikation nach dem Absolvieren einer Ausgleichsmaßnahme wurde in 1 506 Fällen zugesichert und 696 Vorgänge wurden abgelehnt.

Die Zahl der Anerkennungsanträge syrischer Staatsangehöriger war 2017 mit 1 344 um 75,3 Prozent höher als 2016. Nahezu ein Drittel (2 208 bzw. 30,7 Prozent) der Antragstellenden hatte damit eine asiatische Staatsangehörigkeit; 3 063 Personen die eines EU-Staates und weitere 1 479 Personen die eines der übrigen europäischen Staaten.

Etwa drei Viertel  (74,1 Prozent) der Anträge wurden für reglementierte Berufe (5 331 Fälle) eingereicht. Für diese Berufe ist rechtlich vorgeschrieben, welche Berufsqualifikationen die Praktizierenden nachweisen müssen. Die meisten Zulassungsverfahren im Bereich dieser Berufe wurden für Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen (1 269) durchgeführt; es folgten Verfahren für Ärzte und Ärztinnen (1 077) sowie Ingenieure und Ingenieurinnen (918). Bei den nicht reglementierten Berufen (1 866) wurde am häufigsten die Anerkennung der Berufe von Kaufleuten für Büromanagement (177) beantragt, gefolgt von Elektronikern und Elektronikerinnen (102) sowie Friseuren und Friseurinnen (90).

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen möglich.

Quelle: IT NRW, 6. Juli 2018