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Einführung einer Statistik zu Wohnungslosigkeit

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf wird erstmals eine bundesweite Datengrundlage zum Ausmaß sowie zur Struktur von Wohnungslosigkeit in Deutschland geschaffen.

Wohnungslosigkeit ist eine besonders schwere Form von Armut und sozialer Ausgrenzung. Gleichwohl liegen bislang auf Bundesebene sowie für die meisten Bundesländer keine belastbaren Daten vor. Existierende Schätzungen und Landesstatistiken gehen sehr weit auseinander. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen und greift damit eine langjährige Forderung der Verbände sowie ein Anliegen der Länder auf. Damit soll die Wissensbasis verbreitert werden, um auf dieser Grundlage sozialpolitische Maßnahmen zu entwickeln. Die Bundesregierung unterstützt somit die hierfür zuständigen Länder und Kommunen dabei, Wohnungslosigkeit besser als bisher zu bekämpfen.

Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen als Stichtagserhebung zum 31. Januar eines jeden Jahres durch das Statistische Bundesamt vor. Erfasst werden Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang werden künftig Angaben zu Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Haushaltstyp und -größe, die Art der Unterkunft sowie das Datum des Beginns der Unterbringung erhoben. Damit den auskunftspflichtigen Stellen ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt, ist die Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt erstmalig zum 31. Januar 2022 geplant.

Darüber hinaus führt das Gesetz eine Wohnungslosenberichterstattung ein. Damit steht künftig eine zusätzliche qualifizierte Datengrundlage über jene Formen von Wohnungslosigkeit zur Verfügung, die über den Gegenstand der statistischen Erhebung hinausgehen. Hierbei handelt es sich etwa um Wohnungslose, die kurzzeitig bei Bekannten unterkommen oder auch um obdachlose Menschen, die ohne jeden Schutz auf der Straße leben. Die weitere Ausgestaltung des Berichtes erfolgt unter Beteiligung von Wissenschaft und Fachverbänden. Der Bericht soll regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, vorgelegt werden.

Gesetzentwurf

Woh­nungs­lo­sen­be­richt­er­stat­tungs­ge­setz

Quelle: BMAS, 25. September 2019