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Neue Kooperationen in der beruflichen Pflegeausbildung: BIBB-Ratgeber mit Handlungsempfehlungen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat auf der Grundlage der Ergebnisse eines in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Partner der Ausbildungs­offensive Pflege durchgeführten Fachworkshops konkrete Empfehlungen für die Ausgestaltung von Kooperationsverträgen in der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erarbeitet. Die Publikation ist ab sofort verfügbar.

Sie soll die an der Ausbildung beteiligten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen bei der Durchführung der im Jahr 2020 startenden, neuen Pflegeausbildungen unterstützen.

Kooperationsverträge sind nach dem Pflegeberufegesetz Voraussetzung dafür, um als Träger der praktischen Ausbildung überhaupt tätig werden und um die praktische Ausbildung durchführen zu können. Um den theoretischen und den praktischen Unterricht gewährleisten zu können, schließt der Träger der praktischen Ausbildung zunächst einen Vertrag zur Zusammenarbeit mit einer Pflegeschule ab. Dies ist nicht notwendig, wenn der Träger eine eigene Pflegeschule betreibt. Durch den Abschluss von Kooperationsverträgen mit weiteren Einrichtungen stellt er sicher, dass die praktische Ausbildung dem Ausbildungsplan entsprechend durchgeführt werden kann.

Die Auszubildenden lernen im Sinne einer breiten und umfassenden Ausbildung vielfältige Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Für die praktische Ausbildung bedeutet dies, dass Teilbereiche nicht vom Träger selbst abgedeckt werden können und daher in einer wei­teren Einrichtung stattfinden. Es sind auch Kooperationen in einem Ausbildungsverbund mit mehreren Partnern möglich.

Die vorliegende Veröffentlichung bietet auf Bundesebene Orientierung für die individuelle Ausgestaltung von Vertragswerken zwischen den Kooperationspartnern. Es werden sowohl erklärende Textelemente als auch konkrete Formulierungshilfen für unterschiedliche Kooperationsformen angeboten. Neben Empfehlungen für die Organisation der Ausbil­dung werden auch Tipps und Hinweise für die Sicherstellung der Ausbildungsqualität und zur Abwicklung der Refinanzierung zwischen den Kooperationspartnern aufgeführt.

Die Handreichung kann ab sofort im Internetangebot des BIBB abgerufen werden.

Quelle: BIBB, 2. Oktober 2019