G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Nordrhein-Westfalen: Mehr geförderte Weiterbildungen im ersten Halbjahr 2019

Die Agenturen für Arbeit haben in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 19,5 Prozent mehr Weiterbildungen von Beschäftigten fördern können als im Vorjahr.

Seit Anfang des Jahres sind die Fördermöglichkeiten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter durch das neue Qualifizierungschancengesetz erheblich erweitert worden. Qualifizierung sei ein wichtiger Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes NRW, sagte Torsten Withake, Geschäftsführer der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.

„Angesichts von Fachkräfteengpässen und einem rasanten Wandel der Arbeitswelt durch technologische Entwicklung ist die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für viele Arbeitgeber ein unverzichtbarer Schritt, um ihr Unternehmen erfolgreich für die Zukunft auf Spur zu bringen. Dieses Engagement der Unternehmen können wir jetzt noch besser unterstützen“, sagte Torsten Withake, Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz sei dafür gemacht, Unternehmen bei der Bewältigung struktureller Herausforderungen die notwendige Flankierung auf einfache Weise zukommen zu lassen: „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht über die Kapazitäten und Möglichkeiten verfügen, notwendige Weiterbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stemmen, bieten die Agenturen für Arbeit ein attraktives Angebot, mit bis zu 100 Prozent Förderungen bei den Lehrgangskosten und beim Arbeitsentgelt ihrer Angestellten“, sagte Withake.

„Bereits im ersten Halbjahr 2019 haben fast 20 Prozent mehr Menschen aus einer festen Beschäftigung heraus die neuen Möglichkeiten genutzt. Das ist ein guter erster Schritt. Doch wir wissen auch, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen in NRW erheblichen Bedarf an Weiterbildungen sehen: Mit gezielter Weiterbildung können zum Beispiel Fachkräftelücken geschlossen werden, die sich in Betrieben jetzt oder absehbar schon bald auftun.“ Insgesamt nahmen im ersten Halbjahr 4.081 Beschäftigte an von den Agenturen für Arbeit geförderten Weiterbildungen teil. Neu begonnen wurden davon 2.004 geförderte Qualifizierungen - 19,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Bis zum Jahrsende erwartet Withake noch einmal eine stärkere Zunahme: „Zwar sind derzeit vor allem bei vielen mittelständischen Unternehmen die Auftragsbücher voll, weshalb sie die Qualifizierung ihre Beschäftigten erst einmal aufschieben. Doch haben viele Arbeitgeber in den vergangenen Monaten den Agenturen für Arbeit bereits ihr Interesse signalisiert. In vielen Fällen gibt schon erste Gespräche und Beratungen.“

Neues Weiterbildungsgesetz erweitert Möglichkeit der Förderung

Neu ist, dass die Agenturen für Arbeit auch die in der Regel kürzere Weiterbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern können, die sie auf den aktuellen Stand technologischer Entwicklung bringen. Hier können die Agenturen für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent des Arbeitsentgeltes übernehmen.

Darüber hinaus können Agenturen für Arbeit und Jobcenter die Weiterbildung nicht ausreichend qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern, die das Ziel eines Berufsabschlusses als Fachkraft haben. Hier ist eine Förderung von 100 Prozent der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes möglich. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle, von einem Ausbildungsgang, der am Stück bis zu zwölf oder mehr Monate dauert, bis zu einer sogenannten Teilqualifizierung, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen in kürzeren Weiterbildungsgängen, unterbrochen von ganz normaler Arbeit, Teilabschlüsse absolvieren, die zusammen einen Berufsabschluss ergeben.

Für Arbeitgeber werde es in Zukunft immer wichtiger, neue Wege der Rekrutierung von Fachkräften zu gehen, sagte Withake: „Dazu kann es auch gehören, dass ein Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu einstellt, deren Qualifikationen zunächst vielleicht nicht hundertprozentig auf die Anforderungen passen, die aber anschließend direkt mit einer Förderung zu den gesuchten Fachkräften qualifiziert werden können.“

Weitere Informationen lesen Sie im Internet auf der Kampagnen-Seite der Bundesagentur für Arbeit: Weiter.Bildung! Die Qualifizierungsoffensive

Die Zahlen und Daten zur Förderung beruflicher Weiterbildung finden Sie hier.

Quelle: BA Regionaldirektion NRW, 14. Oktober 2019